Das 1×1 von Karfunkel e.V.
§ 1 Leitgedanken
Karfunkel e.V. ist eine familienergänzende Einrichtung. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Dabei orientiert sich Karfunkel e.V. an § 1 SGB VIII, der besagt, dass „jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat“. Durch den Aufbau von Vertrauen, Verständnis für das einzelne Kind und die Achtung der Persönlichkeit wird eine Atmosphäre geschaffen, in der sich das Kind angenommen fühlt. Durch die aktive Betreuung soll die Fähigkeit im Umgang mit Konflikten sowie das soziale Verhalten der Kinder positiv entwickelt werden. Durch entsprechende Angebote sollen auch Kinder mit Schwächen gefördert werden. Zusätzlich wird ein Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung und -unterstützung angeboten.
§ 2 Grundsätze zur Aufnahme und Anmeldung
(1) In der Mittagsbetreuung können Kinder aufgenommen werden, die die Grundschule an der Herterichstraße besuchen.
(2) Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, erfolgt die Aufnahme nach durch den Vorstand festgelegten Kriterien. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes besteht nicht.
(3) Die Mittagsbetreuung nimmt bevorzugt Kinder berufstätiger Eltern der 1. und 2. Grundschulklassen auf. Geschwisterkinder werden zuerst berücksichtigt. Es gibt bei den Gebühren keine Geschwisterermäßigung.
(4) Voraussetzung für die Teilnahme an der Mittagsbetreuung ist der Abschluss eines verbindlichen Elternvertrages einschließlich unterzeichneter Schweigepflicht-Entbindung, ein ausgefüllter Info-Bogen/Abholregelung sowie die wirksame Vereinsmitgliedschaft von mindestens einem erziehungsberechtigten Elternteil.
(5) Die Kinder, die aus Mangel an Kapazitäten nicht aufgenommen werden können, werden auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt.
(6) Vorübergehende Aufnahme in Notfällen (z.B. Krankheit des Erziehenden, dringende Reise) ist möglich.
(7) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung Angaben zur Person, insbesondere bezüglich der Dringlichkeit, zu machen.
(8) Jedes Mitglied verpflichtet sich, zuverlässig an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
§ 3 Ausschluss eines Kindes aus der Mittagsbetreuung
(1) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Mittagsbetreuung ausgeschlossen werden, wenn
a. – es zwei Wochen unentschuldigt fehlt
b. -die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung mit der Bezahlung von zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind
c. – sich das Kind nicht als gruppenfähig erweist.
(2) Die Entscheidung über den Ausschluss gemäß (1) a. und b. trifft der Vorstand. Zum Ausschluss gemäß (1) c. ist eine Abstimmung mit der Schulleitung erforderlich.
(3) Der Ausschluss bedarf in jedem Fall der schriftlichen Ankündigung.
§ 4 Krankheit, Anzeigepflicht, Nachweise
In Krankheitsfällen wie Erbrechen, Durchfall, Fieber, Infektionen sind die Kinder zu Hause zu behalten. Im Falle von Abwesenheit und Krankheit des Kindes sind die Betreuerinnen unverzüglich zu benachrichtigen. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit die Mittagsbetreuung wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Verlangen vorzulegen.
§ 5 Nachhauseweg
Die Erziehungsberechtigten haben schriftlich zu erklären, ob das Kind alleine von der Mittagsbetreuung nach Hause gehen darf. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Besuchsregelungen
(1) Die Hausordnung der Schule ist von den Teilnehmern/innen der Mittagsbetreuung zu beachten.
(2) Das Kind ist angehalten, auf dem kürzesten Weg in die verschiedenen Räume der Mittagsbetreuung zu gehen. Sollte sich das Kind während der Betreuungszeit vom Schulgelände entfernen, übernimmt die Mittagsbetreuung keine Haftung.
(3) Die Eltern legen jeweils zum Schulbeginn fest, an welchen Tagen zu welcher Uhrzeit das Kind in die Mittagsbetreuung kommt, wann und von wem es abgeholt wird oder von den Betreuerinnen nach Hause geschickt wird.
(4) Sollte es eine vom Normalfall abweichende Regelung geben, teilen Sie dies bitte schriftlich den Betreuerinnen mit.
(5) Die vereinbarten Betreuungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei wiederholtem verspätetem Abholen (ab dem 2. Mal) wird je angefangene 15 Minuten ein zusätzliches Betreuungsgeld von 5,00 € erhoben. Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch, sollten Sie sich ausnahmsweise einmal verspäten!
§ 7 Elternbriefe
Informationen rund um den Ablauf der Mittagsbetreuung bzw. Besonderheiten an bestimmten Tagen erhalten Sie über Elternbriefe bzw. über E-Mail.
§ 8 Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände, Schultaschen samt Inhalt und Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.
§ 9 Hausaufgabenbetreuung
(1) Kernzeit zur Erledigung der Hausaufgaben ist zwischen 14.00 und 15.00 Uhr. Das kann bei Bedarf auch verlängert werden. Am Freitag wird keine Hausaufgabenbetreuung angeboten.
(2) Die Hausaufgabenbetreuung findet in den jeweiligen Gruppen, möglichst zu einem festen Zeitpunkt und in angenehmer Umgebung statt. Die Zusammensetzung der Kleingruppen erfolgt nach gemeinsam von den Betreuerinnen und dem Träger festgelegten pädagogischen Kriterien. Dabei wird versucht, auf die Kinder differenziert einzugehen – soweit dies die Rahmenbedingungen ermöglichen.
(3) Alle Schüler/innen werden dazu angehalten, die schriftlichen Hausaufgaben zu erledigen.
(4) Die Betreuerinnen können nicht sicherstellen, dass in der verfügbaren Zeit alle Hausaufgaben vollständig erledigt sind.
(5) Die Betreuerinnen geben den Eltern Rückmeldung über die Arbeitsweise, das Verhalten der Kinder und den Verlauf der Hausaufgaben. Dies geschieht beim Abholen oder durch ein persönliches Elterngespräch.
(6) Die Gesamtverantwortung für die Hausaufgaben liegt bei den Eltern.
§ 10 Elternmitarbeit / Elterndienste
Karfunkel ist auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen.
Die Eltern verpflichten sich, bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen:
• Die Wahl eines Gruppenelternsprechers
• Regelmäßiger Putzdienst und Waschdienst in den einzelnen Gruppen
• Die Aufstellung eines Notfallplanes, um im Erkrankungsfall der Mitarbeiter oder bei Fortbildungen zu unterstützen
• Unterstützung bei Besorgungen
Die Organisation der genannten Dienste übernimmt der jeweilige Gruppensprecher in Abstimmung mit dem Vorstand. Falls die Übernahme der Dienste nicht freiwillig erfolgt, kann der Vorstand die Dienste zuteilen.
Stand 02/2017 / Karfunkel e.V., www.ei-karfunkel.de